LIGHT-PAD® für die Sicherheit

LIGHT-PAD-STREIFEN als Absturzkantenmarkierung

Auszug aus Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C1

§ 5 (2)

In betriebsmäßig verdunkelten Räumen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine sichere Orientierung ermöglichen. Ist die Verwendung von Auffangeinrichtungen an Szeneflächen aus zwingenden szenischen Gründen nicht möglich, muss die Absturzkante gekennzeichnet und bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich erkennbar sein.

vorher



Diese Abbildung zeigt die Kante eines
Hubpodiums, durch das Aufkleben eines
weißen Klebebandes markiert. Bei
Dunkelheit. ist die Absturzkante nicht
ausreichend gekennzeichnet.
nachher



Diese Abbildung zeigt einen roten
LIGHT-PAD ®STREIFEN. Beim Einbau in
das Hubpodium. Hier ist die Markierung
deutlich in allen
Beleuchtungsverhältnissen erkennbar.
Die Leuchtmarkierung ist aktiv wenn das
Podium über dem Niveau des Saalbodens
steht. Die LIGHT-PAD ®Ansteuerung ist mit
an das Notstromsystem angeschlossen

Vorteile LIGHT-PAD-SYSTEM:

- hohe Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen

- Kontaktbahnen

- einfaches Kontaktieren durch lötfähige Kontaktbahnen

- einfaches Verlegen durch die Kontaktbahnen

- Weiterentwicklung: jetzt hohe Sichtbarkeit der Farbe Rot



sehr hohe Ausfallsicherheit da durchlaufende Kontaktbahnen

Die Fotos wurden uns von der Stadthalle Aalen zur Verfügung gestellt.


Frage: Wann sind Absturzstellen von Bühnen zu kennzeichnen?

Als Antwort schreibt die Berufsgenossenschaft:

An Bühnen, die höher als 1 m gegenüber angrenzenden Flächen liegen, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz getroffen werden.

Für die Bühnenvorderkante gilt z.B.:

Lassen sich aus zwingenden szenischen Gründen keine Absturzsicherungen verwenden, sind die Absturzstellen bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich erkennbar zu machen, beispielsweise durch

- selbstleuchtende oder stark reflektierende Bänder,
- Lichtketten oder
- Fußrampen


LIGHT-PAD ®  Profile



- Professionelle Kennzeichnung der Absturzkante bei allen Beleuchtungsverhältnissen nach den Unfallverhütungsvorschriften

- (BGVC1 §5 (2)) In betriebsmäßig verdunkelten Räumen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine sichere Orientierung ermöglichen.

>>PDF DOWNLOAD: LIGHT-PAD ® Sicherheit