LIGHT-PAD® für die Sicherheit
LIGHT-PAD-STREIFEN als Absturzkantenmarkierung Auszug aus Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C1 § 5 (2) In betriebsmäßig verdunkelten Räumen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine sichere Orientierung ermöglichen. Ist die Verwendung von Auffangeinrichtungen an Szeneflächen aus zwingenden szenischen Gründen nicht möglich, muss die Absturzkante gekennzeichnet und bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich erkennbar sein.
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Vorteile LIGHT-PAD-SYSTEM: - hohe Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen - Kontaktbahnen - einfaches Kontaktieren durch lötfähige Kontaktbahnen - einfaches Verlegen durch die Kontaktbahnen - Weiterentwicklung: jetzt hohe Sichtbarkeit der Farbe Rot |
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Die Fotos wurden uns von der Stadthalle Aalen zur Verfügung gestellt. Frage: Wann sind Absturzstellen von Bühnen zu kennzeichnen? Als Antwort schreibt die Berufsgenossenschaft: An Bühnen, die höher als 1 m gegenüber angrenzenden Flächen liegen, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz getroffen werden. Für die Bühnenvorderkante gilt z.B.: Lassen sich aus zwingenden szenischen Gründen keine Absturzsicherungen verwenden, sind die Absturzstellen bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich erkennbar zu machen, beispielsweise durch |